Saunabesuch – weiterhin nur für Mitglieder – unter 3G möglich!

Bitte beachten:
Für den Saunabesuch gilt in Baden-Württemberg derzeit die 3G-Regel:
Zutritt zur Sauna haben nun wieder alle Mitglieder, die entweder

  • G = vollständig geimpft (geboostert) sind  oder
  • G = genesen sind nach Corona-Erkrankung  oder
  • G = getestet sind ( mit einem offiziell anerkannten Antigen-Schnelltest)

Sollte bereits die dritte Impfung ( Auffrisch- bzw. Boosterimpfung) verabreicht worden sein (mit Nachweis), entfällt die Verpflichtung der Vorweisung des Antigen-Schnelltests beim Eintritt.
Wichtige Anmerkung:
Gleichgestellt zu Personen mit Boosterimpfung sind GEIMPFTE mit abgeschlossener Grundimmunisierung, wenn seit der letzten Einzelimpfung nicht mehr als drei Monate vergangen sind und GENESENE, deren Infektion nachweislich maximal drei Monatezurückliegt (PCR-Nachweis)
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Ansonsten herrscht  normaler Saunabetrieb unter Einhaltung der AHA-Regeln zu den regulären Öffnungszeiten
Mitgliedschaften sind jederzeit möglich- auch als Kurzzeitmitgliedschaft!